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   LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18   

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LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18 (https://dejure.org/2020,57251)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2020 - 2a O 223/18 (https://dejure.org/2020,57251)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 2a O 223/18 (https://dejure.org/2020,57251)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (BGH GRUR 2019, 522 - SAM ; BGH GRUR 2009, 484 Rn. 61 - METROBUS ).

    Bei der Beurteilung, ob der Verkehr in der konkret in Rede stehenden Verwendung eines Zeichens einen Herkunftshinweis sieht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen, insbesondere die Art und Weise, in der Kennzeichnungsmittel bei den betreffenden Waren üblicherweise verwendet werden (BGH GRUR 2019, 522, Rn. 26, 42 - SAM ; vgl. BGH GRUR 2004, 865 [866], Rn. 33 - Mustang ).

    Dass es sich bei "K2 um eine bekannte Marke oder Modellbezeichnung für die hier angebotenen Waren (Hosen) handelt (wie z.B. "501" von "Levi's", vgl. BGH GRUR 2019, 522 Rn. 49 - SAM ) , so dass der angesprochene Verkehr unabhängig von der konkreten Gestaltung des Angebots bereits von einer herkunftshinweisenden Verwendung ausgehen würde, hat die Antragstellerin ebenfalls nicht hinreichend dargelegt.

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Unter die markenmäßige bzw. kennzeichenmäßige Benutzung fällt jedoch nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe oder eine Zeichenverwendung, bei der ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (BGH GRUR 2008, 912, Rn. 19 - Metrosex , jeweils m.w.N., EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 61 - L'ORÉAL/BELLURE ; EuGH GRUR 2003, 55 Rn. 54 - ARSENAL FOOTBALL CLUB; EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 17 - Hölterhoff ).

    Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass unter die rechtsverletzende Benutzung nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe fällt, da diese Benutzung gerade keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (vgl. EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 16 - Hölterhoff; GRUR 2009, 756, Rn. 60 f. - L'Oréal/Bellure ).

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Unter die markenmäßige bzw. kennzeichenmäßige Benutzung fällt jedoch nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe oder eine Zeichenverwendung, bei der ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (BGH GRUR 2008, 912, Rn. 19 - Metrosex , jeweils m.w.N., EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 61 - L'ORÉAL/BELLURE ; EuGH GRUR 2003, 55 Rn. 54 - ARSENAL FOOTBALL CLUB; EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 17 - Hölterhoff ).

    Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass unter die rechtsverletzende Benutzung nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe fällt, da diese Benutzung gerade keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (vgl. EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 16 - Hölterhoff; GRUR 2009, 756, Rn. 60 f. - L'Oréal/Bellure ).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Um diese Möglichkeit zu erhalten, darf er eine doppelidentischen Verwendung untersagen, wenn durch diese Benutzung seine Möglichkeit, die Marke als Element der Verkaufsförderung oder Instrument der Handelsstrategie einzusetzen, beeinträchtigt wird (EuGH GRUR 2010, 445, Rn. 91 f. - Google und Google France ).
  • OLG Celle, 18.07.1980 - 9 U 93/80
    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Auch die Verwirkung des Widerspruchs ist grundsätzlich möglich ( G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 924 ZPO, Rn. 10; vgl. Celle GRUR 80, 945; KG GRUR 85, 237), jedoch nur unter strengen Voraussetzungen ( G. Vollkommer in: Zöller, a.a.O., m.w.N.).
  • KG, 02.10.1984 - 5 W 4650/84
    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Auch die Verwirkung des Widerspruchs ist grundsätzlich möglich ( G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 924 ZPO, Rn. 10; vgl. Celle GRUR 80, 945; KG GRUR 85, 237), jedoch nur unter strengen Voraussetzungen ( G. Vollkommer in: Zöller, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Da der Verkehr der Beifügung des Zusatzes (R) zu einem Zeichen regelmäßig den Hinweis entnimmt, dass es eine Marke genau dieses Inhalts gibt (BGH GRUR 2014, 662 - Probiotik , m.w.N.; BGH GRUR 2013, 840, Rn. 35 - PROTI II ; vgl. BGH GRUR 2009, 888 Rn. 15 - Thermoroll ), und auch die Herausstellung des Zeichens "LIVERGY" innerhalb der Überschrift auf eine markenmäßige Verwendung hindeutet, wird er es eindeutig als Marke erkennen.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Unter die markenmäßige bzw. kennzeichenmäßige Benutzung fällt jedoch nicht der Gebrauch einer beschreibenden Angabe oder eine Zeichenverwendung, bei der ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (BGH GRUR 2008, 912, Rn. 19 - Metrosex , jeweils m.w.N., EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 61 - L'ORÉAL/BELLURE ; EuGH GRUR 2003, 55 Rn. 54 - ARSENAL FOOTBALL CLUB; EuGH GRUR 2002, 692, Rn. 17 - Hölterhoff ).
  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Ein Ausschließlichkeitsrecht kann im Falle der Doppelidentität vielmehr auch dann geltend gemacht werden, wenn eine ihrer anderen Funktionen, wie die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktion, beeinträchtigt wird oder werden kann (EuGH GRUR 2011, 1124, Rz. 38 - Interflora, m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2a O 223/18
    Wird ein Zeichen auf der Verpackung oder in der Werbung für Bekleidungsstücke verwendet, kann seine blickfangmäßige Herausstellung für eine markenmäßige Verwendung sprechen (BGH a.a.O., Rn. 42 - SAM ; vgl. BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 19 - pjur/pure ; GRUR 2017, 520 Rn. 26 - MICRO COTTON ).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 84/09

    PROTI II MarkenRL

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 38/13

    Probiotik - Markenlöschungsstreit: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke;

  • LG Düsseldorf, 19.07.2006 - 2a O 32/06

    CAT / cat-ersatzteile.de

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